Freistellung von Konzernbetriebsratsmitgliedern - Geht das?

Freistellung von Konzernbetriebsratsmitgliedern - Geht das?

vor 7 Jahren
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Beschreibung

vor 7 Jahren

Der Konzernbetriebsrat kann nach § 59 Abs.1 iVm. § 37 Abs. 2
BetrVG vom Arbeitgeber seines Mitglieds dessen generelle
(Teil-)Freistellung verlangen. Bei  seiner 
Entscheidung  über  die  generelle 
(Teil-)Freistellung  eines Mitglieds  hat der 
Konzernbetriebsrat auch  die  Interessen 
der  Arbeitgeberin  und  ggf.  die 
Interessen  des  entsendenden  Betriebsrats 
zu berücksichtigen.


Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 23. Mai 2018 - 7 ABR 14/17
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