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Beschreibung
vor 6 Jahren
Das LAG Niedersachsen bekräftigt in seinem Urteil vom 16.1.2019:
Schwerbehinderte müssen auf Ihren Zusatzurlaub hingewiesen
werden!
Die Themen für heute:
Grundsatz: Der Arbeitgeber muss Menschen mit Behinderung auf
ihren Zusatzurlaub hinweisen
Geldanspruch auf Urlaubsabgeltung nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
Was sagt der EuGH?
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