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Beschreibung
vor 6 Jahren
Das BAG setzt im Beschluss v. 12.3.19 (- 1 ABR 42/17)
Blockadehaltungen von Betriebsräten erstmals Grenzen.
Nimmt ein Betriebsrat seine Beteiligungsrechte gar nicht mehr
wahr, verweigert jede Zusammenarbeit und blockiert den
betrieblichen Ablauf, verhält er sich rechtsmissbräuchlich.
Die Themen für heute:
Was war der Fall?
Verweigerung von Dienstplänen
Ablehnung von Verhandlungen
Die Entscheidung des BAG
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