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vor 6 Jahren
Pressemitteilung Nr. 17/2019 des ArbG Berlin vom 28.06.2019:
Das Arbeitsgericht hat ver.di weitere Streikmaßnahmen in den
Karstadt-Warenhäusern untersagt. Zur Begründung hat das
Arbeitsgericht ausgeführt, die von ver.di durchgeführten und auch
weiterhin beabsichtigten Partizipationsstreiks verstießen gegen
die Friedenspflicht, die aufgrund der geltenden Entgeltregelungen
gemäß dem Zukunftstarifvertrag bestehe.
Die Themen für heute:
Was war der Fall?
Was ist eine tarifvertragliche Friedenspflicht?
Beendigung der Friedenspflicht
Begründung des Arbeitsgerichts
Seminar Arbeitsrecht Teil I
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