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Beschreibung
vor 6 Jahren
Jeder berichtet gerne, wie es gerade so im Job läuft. Und auch
die Betriebsratsarbeit sollte möglichst transparent gestaltet
werden. Demgegenüber gibt es den § 79 BetrVG, der
BR-Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichte.
Wo hört also die Transparenz auf und wo fängt die Pflicht zur
Verschwiegenheit an, dies fragen sich unsere BR-Mitglieder immer
wieder. Die Abgrenzung ist alles andere als einfach.
Die Themen für heute:
Verschwiegenheitspflicht aus dem Arbeitsverhältnis
Folgen beim Verstoß
Verschwiegenheitspflicht als Betriebratsmitglied
Folgen beim Verstoß
Verschwiegenheitspflicht nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil I
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