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vor 6 Jahren
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) (Az.: 17 Sa
52/18) hat entschieden: "Verbreitet eine Arbeitnehmerin eine
unzutreffende Behauptung, die geeignet ist, den Ruf eines
Kollegen erheblich zu beeinträchtigen, kann dies den Arbeitgeber
zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses
berechtigen."
Die Themen für heute:
Was war der Fall?
Kann üble Nachrede ein Kündigungsgrund sein?
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Seminar Mobbing Teil I
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