Der twitternde Betriebsrat

Der twitternde Betriebsrat

vor 6 Jahren
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Beschreibung

vor 6 Jahren

Der Betriebsrat darf längst nicht alles an die Öffentlichkeit
bringen, was er möchte.


Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 06.12.2018,
Az.: 5 TaBV 107/17


Die Themen für heute:


Was war der Fall?

Die Entscheidung des Gerichts

Fazit

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