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Beschreibung
vor 5 Jahren
Der Betriebsrat einer deutschen Filiale eines spanischen
Bekleidungsunternehmens hatte sich über eine Filialleitung
geärgert, die kaum deutsch sprach. Zumal auch die Kommunikation
mit den Mitarbeitern und dem Betriebsrat auf Englisch
stattgefunden habe, sah sich der Betriebsrat in seinen
Mitbestimmungsrechten verletzt.
Themen in der heutigen Folge:
Arbeitgeber muss mit BR nicht Deutsch sprechen
Weitere Informationen zum Thema:
Urteil vom Landesarbeitsgericht Nürnberg
https://www.betriebsrat.com/urteil/220/374911/larbg-1-tabv-33-19
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