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Beschreibung
vor 5 Jahren
Gibt es einen Grund, warum Betriebsrat und SBV Benachteiligungen
wegen der ethnischen Herkunft, der Religion oder des Geschlechts
im Betrieb dulden sollten? Die Rechtsanwälte Fabian Baumgartner
und Niklas Pastille sehen keinen. Stattdessen verweisen sie auf
den in der betrieblichen Praxis wenig bekannten, aber wichtigen
Paragraf 12 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG.
Themen in der heutigen Folge:
Wann schuldet der Arbeitgeber eine AGG-Schulung – und wem?
So können BR und SBV tätig werden, um nach § 1 AGG verbotene
Benachteiligungen zu verhindern
Wie sag ich's meinem Chef: So „beantragen" Sie eine
innerbetriebliche AGG-Schulung
Weitere Informationen zum Thema:
Seminar Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
https://www.waf-seminar.de/br358
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