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vor 5 Jahren
Der Staat muss in religiösen und weltanschaulichen Fragen neutral
sein. Trifft Gleiches auch auf die Gesellschaft zu? Ob
Arbeitnehmer auffällige religiöse Symbole wie Kopftuch, Kreuz
oder Kippa tragen dürfen, diskutieren die Rechtsanwälte Fabian
Baumgartner aus München und Niklas Pastille aus Berlin im Lichte
des insoweit wegweisenden Urteils LAG Berlin-Brandenburg,
27.11.2018 – 7 Sa 963/18.
Themen in der heutigen Folge:
Religiöse Symbole: „Verboten" in staatlichen Schulen und vor
Gericht?
Das „Berliner Neutralitätsgesetz" – verfassungswidrig?
Kopftuch, Kreuz, Kippa: Was gilt in der Privatwirtschaft?
Weitere Informationen zum Thema:
Gleichbehandlungsgrundsatz
https://www.betriebsrat.com/gleichbehandlungsgrundsatz
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