Kann der Widerspruch der Arbeitnehmer bei Einsicht in Gehaltslisten ignoriert werden?

Kann der Widerspruch der Arbeitnehmer bei Einsicht in Gehaltslisten ignoriert werden?

vor 5 Jahren
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Beschreibung

vor 5 Jahren

Grundsätzlich gilt das Einsichtnahmerecht in Bruttolohn- und
Gehaltslisten für den BR. Was aber, wenn die Arbeitnehmer
widersprechen? Niklas Pastille und Fabian Baumgartner diskutieren
diesen Fall.


Themen in der heutigen Folge:


Wie hat sich der Fall vollzogen?

Wie sieht es mit dem Datenschutz beim Einsichtnahmerecht aus?

Wie kann der Betriebsrat vorgehen?



Weitere Informationen zum Thema:


Bruttolohn- und Gehaltsliste
https://www.betriebsrat.com/wissen/arbeitszeit-und-verguetung/bruttolohn--und-gehaltsliste
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