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Beschreibung
vor 4 Jahren
Verletzt der Arbeitgeber seine Obliegenheit, ein verbindliches
System der Arbeitszeiterfassung einzuführen (EuGH vom 14.5.2019 –
C 55/18) und kann er deshalb der Darstellung des Arbeitnehmers im
Überstundenprozess nicht substantiiert entgegentreten, gilt diese
als zugestanden.
Themen in der heutigen Folge:
Sehr strenge Anforderungen im Überstundenprozess
Achtung, Details notwendig: An welchen Tagen und zu welchen
Arbeitszeiten?
Taggenaue Darstellung erforderlich?
Schriftsätzliche Einführung notwendig?
NEU: Keine positive Kenntnis der Arbeitgebers von den
Überstunden mehr vonnöten!
Weitere Informationen zum Thema:
Überstunden https://www.betriebsrat.com/ueberstunden-mehrarbeit
Seminarempfehlungen aus dem Podcast:
Betriebsverfassungsrecht Teil 2: www.waf-seminar.de/br164
Arbeitsrecht Teil 1: www.waf-seminar.de/br128
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