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Beschreibung
vor 4 Jahren
Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf einen Kostenvorschuss zur
eigenen Beschaffung von Videokonferenztechnik mein das LAG
Berlin-Brandenburg. "Zahlen" muss der Arbeitgeber aber dennoch
für das Equipment. Rechtsanwältin Lina Goldbach und Rechtsanwalt
Niklas Pastille, haben die Einzelheiten
Themen in der heutigen Folge:
Hat der BR einen Anspruch auf Überlassung von Software und
Hardware für Konferenztechnik (Videokonferenzen)?
Wenn ja, kann dieser Anspruch auch im Wege der einstweiligen
Verfügung verfolgt werden?
Darf der BR jemals zu Videokonferenzen "gezwungen werden"
werden? Warum (nicht)?
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Home-Office und mobiles Arbeiten:
https://www.waf-seminar.de/on521
Modernisierte BR-Arbeit: https://www.waf-seminar.de/br526
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