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Beschreibung
vor 4 Jahren
Das Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes kann zumindest dann
keine mildere Maßnahme im Rahmen einer Änderungskündigung sein,
wenn es Teil der unternehmerischen Entscheidung ist, bestimmte
Arbeitsplätze in der Zentrale des Arbeitsgebers zu konzentrieren
und für diese Arbeitsplätze kein Homeoffice-Arbeitsplatz
anzubieten. Unsere Fachanwälte Carolin Wiesbauer und Fabian
Baumgartner, haben die Einzelheiten.
Themen in der heutigen Folge:
Sachverhalt
Entscheidung
Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice
anordnen (LAG
München Urteil vom 26.08.2021, Az. 3 SaGa 13/21)
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Home-Office und mobiles Arbeiten Teil 1:
https://www.waf-seminar.de/on521
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