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Beschreibung
vor 4 Jahren
Anders als der Betriebsrat ist die Schwerbehindertenvertretung
(„SBV") kein Gremium, sondern eine sogenannte
Ein-Personen-Vertretung. Und doch: In vielen Betrieben kann man
beobachten, dass Vertrauensperson und stellvertretendes Mitglied
ZEITGLEICH für die SBV tätig werden. Ist das rechtswidrig?
Themen in der heutigen Folge:
Endlich verständlich erklärt: Wann die Vertrauensperson im
Sinne §177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX "verhindert" ist
NEU: Wann das stellvertretende Mitglied "herangezogen" werden
kann §178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX
Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit, Mutterschutz,
"Befangenheit"": Sicher entscheiden in Zweifelsfällen
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
SBV Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br221
Konfliktmanagement für die SBV: https://www.waf-seminar.de/br525
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