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Beschreibung
vor 4 Jahren
Dürfen sich BEM-berechtigte Mitarbeiter*innen von einer Person
ihres Vertrauens in das BEM-Gespräch begleiten lassen? Ja, sagt
(neuerdings) das Gesetz – und lässt doch viele Fragen offen.
Themen in der heutigen Folge:
Wer ist beim BEM Gespräch alles dabei?
Wer ist "Vertrauensperson eigener Wahl" im Sinne des §167
Abs. 2 Satz 2 SGB IX?
Bislang ungeklärt: Was DARF die zusätzliche Vertrauensperson?
"Ja, ist das einer PARTY hier..?! Über Fluch und Segen
zusätzlicher Akteure am BEM-Tisch
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1:
https://www.waf-seminar.de/br221
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