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Beschreibung
vor 4 Jahren
Grundsätzlich muss der Betriebsrat Beschwerden von Arbeitnehmern
entgegennehmen und bei Berechtigung auf Abhilfe hinzuwirken. Die
Einigungsstelle entscheidet aber nur bei Regelungsstreitigkeiten.
Wie sieht denn das beim Thema Mobbbing aus? Diese Frage wird
heute von den Rechtsanwälten Michael Puzicha und Rita Dix
ausführlich für euch beantwortet.
Themen in der heutigen Folge:
Wie muss der BR mit Beschwerden umgehen?
Betrifft Mobbing Rechts- oder Regelungsstreitigkeiten?
Ist Wertschätzung durch den AG einklagbar?
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Mobbing Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br176
Webinar Mobbing Teil 1:https://www.waf-seminar.de/on176
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