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Beschreibung
vor 3 Jahren
Nimmt ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub nicht im laufenden
Kalenderjahr, muss der Arbeitgeber ihn über das mögliche
"Verfallen" informieren. Soweit so gut. Was man aber dazu noch
bedenken muss, erklären die Rechtsanwälte Arne Schrein und Fabian
Baumgartner im heutigen Podcast.
Themen in der heutigen Folge:
Wann verfällt der Urlaubsanspruch?
Kann ich mir einen verjährten Resturlaub ausbezahlen lassen?
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129
Webinar Arbeitsrecht Teil 2:https://www.waf-seminar.de/on129
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