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Beschreibung
vor 3 Jahren
Bisher mussten geleistete Überstunden dargelegt und vom
Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt
werden. Mit Spannung wurde erwartet, ob das BAG aufgrund des EuGH
Urteils zum Zeiterfassungssystem die bisherige jahrelange
Rechtsprechung zur Darlegungs- und Beweislast von Überstunden
ändert. Die enttäuschende Antwort: leider nein! Die Rechtsanwälte
Arne Schrein und Ansgar Dittmar kommentieren das BAG Urteil.
Themen in der heutigen Folge:
BAG Urteil vom 04.05.2022 – 5 AZR 359/21 zum EuGH Urteil vom
15.05.2019 – C55/18
Unterscheidung zwischen Arbeitszeit und vergütungspflichtiger
Arbeitszeit
Darlegungs- und Beweislast liegt weiterhin beim Arbeitnehmer
Achtung bei Ausschlussklauseln im Arbeitsvertrag
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Überstunden
Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar
Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164
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