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Beschreibung
vor 3 Jahren
"Jetz gnehmigt ma nedlich de blede Reha, Himme Oasch und
Zwirn, wia schwierig konn des sei, Ihr Winkeladvokadn, macht Eich
mach logga!" – Vor Gericht und Behörde ist die Amtssprache
deutsch. Auch Anträge bei Rehabilitationsträgern (Krankenkasse,
Rentenversicherung) sind in deutscher Sprache abzufassen.
Schlechte Zeiten also für einen „echta boarischa Pfundskerl", der
sich mit dem Hochdeutschen nie anzufreunden wusste. Und doch gibt
es Hoffnung, behaupten die Rechtsanwälte Maja Lukac und Niklas
Pastille (kein Bayer, sondern Berliner). Aber hören Sie
selbst!
Themen in der heutigen Folge:
Der Grundsatz: Keine eigene Übersetzung geschuldet!
Die Einschränkung: Antrag dennoch bearbeiten (wenn die
Behörde ihn versteht)!
Wichtig außerdem: Geeignete Kommunikationshilfen für
gesundheitlich Eingeschränkte (auch außerhalb Bayerns)
Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar
Betriebsverfassungsrecht Teil1:
https://www.waf-seminar.de/seminargruppe/betriebsverfassungsrecht-teil-1/br163
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