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Beschreibung
vor 3 Jahren
Bis April 2021 war Bernd Osterloh Vorsitzender des Gesamt- und
Konzernbetriebsrats sowie Mitglied des Präsidiums des
Aufsichtsrates der Volkswagen AG. Dort verdiente er zuletzt um
die 750.000 €, obwohl er als gelernter Industriemechaniker ohne
BR-Arbeit eher im Bereich von 50.000 € verdient hätte. Verstößt
das nicht gegen einen Grundsatz, wonach BR wegen Ihrer Tätigkeit
nicht bevorzugt werden dürfen? Dieser Frage gehen im heutigen
Podcast die Rechtsanwälte Sandra Becker und Tobias Gerlach nach.
Themen in der heutigen Folge:
BR als untentgeltliches Ehrenamt
Höhere Bezahlung: auch BR profitiert von Entgelterhöhung
Benachteiligungsverbot vs. Begünstigungsverbot
Bestimmung vergleichbarer Arbeitnehmer
Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar
Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163
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