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Beschreibung
vor 3 Jahren
Das Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber steht vor der Tür –
voraussichtlich Anfang 2023 soll es in Kraft treten. Die
Rechtsanwälte Lina Goldbach und Niklas Pastille erklären Ziel und
Zweck anhand eines konkreten Falls: Eine Mitarbeiterin in einem
Klinikum umgeht die Beschwerdestelle und wendet sich unmittelbar
an eine Behörde. Daraufhin erhält sie die Kündigung. Wie werden
Hinweisgeber in zukünftig ähnlichen Fällen durch das neue Gesetz
geschützt?
Themen in der heutigen Folge:
Was galt bisher?
Was ist neu?
Hinweisgebung vs. Whistleblowing
Einrichtung interner und externer Meldestellen
Gilt das Hinweisgeberschutzgesetz auch für den Betriebsrat?
Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164
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