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(Fast) alle haben sie vermisst: § 129 BetrVG ist wieder da und
damit auch die „digitale" Betriebsversammlung. Jetzt kommt sie
zurück – allerdings nicht für immer. Auch hat der
Betriebsratsvorsitzende bei der Durchführung von
Betriebsversammlungen per Video-bzw. Telefonkonferenz das eine
oder andere zu bedenken. W.A.F.-Fachreferentin Sandra Becker und
Rechtsanwalt Niklas Pastille kennen alle Details zur Rückkehr der
Online-Betriebsversammlung.

Themen in der heutigen Folge:

So viel ist klar: Online-Betriebsversammlungen kehren zurück!

DAS sagt das Gesetz (§ 129 BetrVG neu): Unter DIESEN
Bedingungen darf digital getagt werden

„Aus die Maus": Am 7. April 2023 ist endgültig SCHLUSS

Zusammengefasst: Worauf Betriebsratsvorsitzende jetzt achten
müssen

Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Webinar
Online-Betriebsversammlungen: https://www.waf-seminar.de/on513
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„Her mit der Online-Betriebsversammlung!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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