Selbst und ständig, aber nur zum Schein! – Die Scheinselbstständigkeit

Selbst und ständig, aber nur zum Schein! – Die Scheinselbstständigkeit

vor 3 Jahren
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Beschreibung

vor 3 Jahren

Als scheinselbstständige Arbeitnehmer werden Personen bezeichnet,
die formal wie selbstständig Tätige (Auftragnehmer) auftreten,
tatsächlich jedoch abhängig Beschäftigte im Sinne des § 7
Abs. 1 SGB IV sind. Der Auftraggeber hat – wie auch sonst jeder
Arbeitgeber bei seinen Mitarbeitern – zu prüfen, ob ein
Auftragnehmer bei ihm abhängig beschäftigt oder für ihn
selbstständig tätig ist. Mehr zu dem Thema heute von den Anwälten
Fabian Baumgartner und Patrick Dirksmeier.


Themen in der heutigen Folge:


Was macht einen AN aus?

Abgrenzung zur Selbstständigkeit

Folgen für AG und AN bei Feststellung Scheinselbständigkeit

Unterscheidung wichtig f. Beteiligungsrechte des BR, insb.
i.H. auf § 99 BetrVG



Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128
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