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Beschreibung
vor 3 Jahren
Gesetzliche Kleidervorschriften – Schutzkleidung: hierbei besteht
kein Mitbestimmungsrecht des BR´s. Aber: Was ist, wenn der
Arbeitgeber in einer Versicherung oder einer Bank aus
Imagegründen als Dresscode „Anzug oder Kostüm" vorgibt? Darf der
AG Kleidervorschriften machen? Dies ist durch das Direktions- und
Weisungsrecht des AG gedeckt. Aber gleichzeitig betrifft dies die
betriebliche Ordnung und der BR muss dem nach § 87 Abs. 1nR.
1BetrVG zustimmen und kann mitbestimmen. Mehr dazu im heutigen
Podcast zusammen mit den Rechtsanwälten Maja Lukac und Arne
Schrein.
Themen in der heutigen Folge:
Betriebliche Mitbestimmung trotz Direktionsrecht des AG
Auch in puncto Image und Außenauftritt darf der BR nach § 87
Abs. 1 Nr.1 BetrVG mitbestimmen!
Arbeitgeber, ziehe dich warm an!
Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163
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