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Beschreibung
vor 3 Jahren
Wer sich entschuldigt, zeigt Stärke – das gilt auch im
Arbeitsverhältnis. Vor Gericht kommt ein Arbeitnehmer, der
eigenes Fehlverhalten eingesteht und Besserung gelobt,
ebenfallsgut an. Das jedenfalls meinen die Rechtsanwälte Michael
Puzicha aus Marl und Niklas Pastille aus Berlin. ALLZUVIEL
Ehrlichkeit aber sollte es auch nicht sein. Kein noch
soüberzeugendes „Geständnis" nämlich hindert den Arbeitgeber am
Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung. Über den schmalen
Grat zwischen kluger Selbstkritik und dämlicher
Selbstbezichtigung diskutieren die Rechtsanwälte in diesem
außergewöhnlich meinungsfreudigen, offenherzigen Podcast.
Themen in der heutigen Folge:
Darum geht's: „GESTEHEN" oder nicht?
Der Chef macht Vorwürfe: Dürfen Arbeitnehmer „SCHWEIGEN"?
Im Anhörungsverfahren vor einer Kündigung: Der Arbeitgeber
muss auch ENTLASTENDES vortragen
Was gilt bei VERDACHTKÜNDIGUNGEN?
Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Betriebsverfassungsrecht Teil
2: https://www.waf-seminar.de/br164
Seminar Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/br258
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