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Beschreibung
vor 3 Jahren
„Der Betriebsrat kann während der Arbeitszeit Sprechstunden
einrichten." So einfach stellt sich der Gesetzgeber das vor.
Jeder Praktiker aber weiß: Mit der BR-Sprechstunde ist ein
Rattenschwanz an juristischen und praktischen Problemen
verbunden. Wie man diese Probleme zu lösen hat erörtern
Volljuristin Frau Sandra Becker und Rechtsanwalt und Mediator
Niklas Pastille, in diesem aktuellen, meinungsfreudigen
Praktiker-Podcast.
Themen in der heutigen Folge:
Reichlich unscheinbar: Der Sprechstunden-Paragraph 39 BetrVG
Arbeitsversäumnis wegen Sprechstundenbesuchs – wer zahlt?
Vor dem Termin: Abmeldefragen
In der Sprechstunde: Worüber reden? Die Erörterung muss
„erforderlich" im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG sein
Haftung für Auskünfte und 1000 weitere Dinge, die
schieflaufen können
Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Betriebsverfassungsrecht Teil
1: https://www.waf-seminar.de/br163
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