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Beschreibung
vor 3 Jahren
Im konkreten Fall klagte ein Pilot, der zunächst am Flughafen
Nürnberg stationiert war. Sein Arbeitsvertrag sah jedoch vor,
dass er auch an anderen Orten stationiert werden könne. Und da
sein Arbeitgeber, ein international tätiges
Luftverkehrsunternehmen mit Sitz im europäischen Ausland, seine
Homebase in Nürnberg aufgab, versetzte es ihn an an die Homebase
am Flughafen Bologna. Kann der Arbeitgeber aufgrund seines
Direktionsrechts den Arbeitnehmer anweisen, aus dem Ausland zu
arbeiten? Dieser Frage gehen im heutigen Podcast die
Rechtsanwälte Rita Dix und Arne Schrein nach.
Themen in der heutigen Folge:
BAG Urteil vom 30.11.2022 - 5 AZR 336/21
Arbeitsvertragliches Direktionsrecht des Arbeitgebers
Billigkeitskontrolle des Weisungsrechts
Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128
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