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Beschreibung
vor 3 Jahren
Im heutigen Fall hat der Chef kurzfristig Dienstplanänderungen
vorgenommen und diese außerhalb der persönlichen Arbeitszeit
einem Rettungssanitäter u.a. per SMS mitgeteilt. Zuvor hatte es
der Chef auch schon telefonisch und per E-Mail versucht –
vergeblich. Wenn der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin oder einen
Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit per SMS über eine
Dienstplanänderung informiert, muss die SMS in der Freizeit nicht
gelesen werden. So urteilte kürzlich das LAG Schleswig-Holstein
(Urt. v. 27.09.2022, Az. 1 Sa 39öD/22). Sandra Becker und
Rechtsanwalt Tobias Gerlach besprechen diese spannende
Entscheidung.
Themen in der heutigen Folge:
Muss man in der Freizeit für den Chef erreichbar sein?
Begehe ich eine Pflichtverletzung, wennn ich nicht erreichbar
bin?
Entscheidung des Arbeitsgericht
Entscheidung des Landesgericht
Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128
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