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Beschreibung
vor 3 Jahren
Probearbeiten, auch bekannt als Praktikum, ist eine Möglichkeit
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich gegenseitig
kennenzulernen, bevor eine feste Anstellung angeboten wird. Es
ist wichtig zu beachten, dass Probearbeiten in der Regel eine
unbezahlte Tätigkeit ist, die vom potenziellen Arbeitnehmer
ausgeführt wird. Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten, wenn
ein potentieller Bewerber für einen Arbeitsplatz für einen oder
mehrere Tage Probe arbeitet. Was dabei zu beachten ist, auch vom
Betriebsrat, erläutern Rechtsanwältin Maja Lukac und Rechtsanwalt
Ansgar Dittmar in diesem Podcast.
Themen in der heutigen Folge:
Alle sprechen von Probearbeit: Der Jurist spricht von dem
Einfühlungsverhältnis
Was ist bei Arbeit zur Probe zu beachten und vor allem – was
müssen Betriebsräte beachten?
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil
2: https://www.waf-seminar.de/br164
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