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Beschreibung
vor 2 Jahren
Laut Entgeltfortzahlungsgesetz könnte der Anspruch auf
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfallen, wenn der Grund der
Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet ist. Nach der
Rechtssprechung, ist bei Sportunfällen zu unterscheiden zwischen
gefährlichen und nicht gefährlichen Sportarten, weil für die
nicht gefährlichen Sportarten ggü. dem allg. Lebensrisiko keine
Besonderheiten angenommen werden. Eine gefährliche Sportart soll
dann vorliegen, wenn das Verletzungsrisiko so groß ist, dass auch
ein gut ausgebildeter Sportler bei sorgfältiger Beachtung aller
Regeln dieses Risiko nicht vermeiden kann. Aber was ist nun mit
Freizeitsportarten wie Fußball oder Skifahren? Maja Lukac und
Arne Schrein erklären die Besonderheiten.
Themen in der heutigen Folge:
Verantwortlichkeit des Schuldners
leichtfertiges und vorsätzliches Verhalten zur Erfüllung
eines Tatbestandes
gefährliche vs. nicht gefährliche Sportarten
Individuelle Prüfung im Einzelfall
Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar aus dem Arbeitsrecht Teil 2:
https://www.waf-seminar.de/br129
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