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vor 2 Jahren
Wie weit geht das Recht des Arbeitgebers, Arbeitnehmer durch
IT-Systeme zu überwachen? Das BAG Urteil – 2 AZR 133/18 hat seit
2018 in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass eine
Überwachung von Arbeitnehmern durch IT-Systeme möglich ist. Die
Entscheidungen, betreffen zwar vorwiegend offene
Videoüberwachungen, sind aber grundsätzlich generell auf alle
IT-Systeme übertragbar. Am 29.06.2023 ist ein neues Urteil zum
Thema Arbeitnehmerüberwachung gefallen worden. Was passiert ist,
und wie es ausging, sagen euch die beiden Rechtsanwälte Maja
Lukac und Christian Wiszkocsill.
Themen in der heutigen Folge:
BAG Urteil vom 23.08.2018 – 2 AZR 133/18
BAG Urteil vom 29.06.2023 – 2 AZR 296/20
Entscheidung des Gerichts
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129
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