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Beschreibung
vor 2 Jahren
Bei Wind und Wetter würden viele Menschen am liebsten zu Hause
bleiben – vielleicht auch, weil der Weg zur Arbeit wegen
umgestürzten Bäumen und überfluteten Straßen erschwert ist.
Dürfen Beschäftigte der Arbeit bei solchen Wetterbedingungen
fernbleiben? Wie darf ich mich als Arbeitnehmender verhalten,
wenn Züge ausfallen oder der Weg zur Arbeit zu gefährlich ist?
Rechtsanwalt Michael Puzicha und Volljuristin Frauke Hartmann
tauschen sich über die arbeitsrechtlichen Regelungen hierzu aus
Themen in der heutigen Folge:
Wenn nicht anders vereinbart herrscht eine örtliche
Anwesenheitspflicht
Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko
Notfalls muss man Arbeitsweg auch deutlich früher antreten
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar: Arbeitsrecht Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br128
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