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Beschreibung
vor 2 Jahren
Wieder mal ein spannendes Urteil vom EuGH. Der Arbeitgeber muss
die Behörden frühzeitig über geplante Massenentlassungen
informieren. Dieser Schritt hat nicht den Zweck, den einzelnen
Arbeitnehmer zu schürzen. Es geht primär um Information und
Vorbereitung der Behörde. So hat der Europäische Gerichtshof
entschieden, diese auf die Entscheidung auf einer Anfrage des
Bundesarbeitsgerichts basiert. Die Rechtsanwälte Arne Schrein und
Maja Lukac schauen sich dieses spannendes Urteil im heutigen
Podcast nochmal genauer an.
Themen in der heutigen Folge:
Massenentlassungsanzeige bezweckt keinen Individualschutz der
Arbeitnehmer
Kündigung wegen unterbliebener Übermittlung nichtig?
EuGH verneint Individualschutz
Anzeige dient allein Informations- und Vorbereitungszwecken
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil
3: https://www.waf-seminar.de/br258
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