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Bei vielen freigestellten Betriebsratsmitgliedern stellt sich die
Frage, wie sich die Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts bemisst.
Dies spielt vor allem dann eine Rolle, wenn das entsprechende
Betriebsratsmitglied vor der Freistellung bzw. gewöhnlich
aufgrund seiner Arbeitseinsätze Zulagen erhalten hat. Die
Rechtsanwälte Ansgar Dittmar und Viara Ivanova tauschen sich über
dieses Thema aus und besprechen das Urteil des LAG Hessen vom
13.06.2023 -12 Sa 1293/22-.

Themen in der heutigen Folge:

Betriebsratsmitglied arbeitet für gewöhnlich so, dass es
einen Anspruch auf bestimmte Zulagen hat

Aufgrund seiner Tätigkeit als BR ist es nun zeitweise oder
vollständig freigestellt

Welche Arten einer Freistellung gibt es?

Auseinandersetzung mit den Argumenten des LAG Hessen

Seminarempfehlung aus dem Podcast:

Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil
1: https://www.waf-seminar.de/br163
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„Zulagen für freigestellte Betriebsräte?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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