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Beschreibung
vor 2 Jahren
Urlaub ist ein Dauerbrenner. Den
Urlaubswünschen der Arbeitnehmer ist
Rechnung zu tragen – so ist es im Gesetz
in § 7 BUrlG geregelt. Doch was ist, wenn
mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig und in
den Schulferien Urlaub nehmen wollen? Wie
kann der Betriebsrat sich einbringen?
Kann der Urlaubsanspruch eines einzelnen
Arbeitnehmers vor die Einigungsstelle
gebracht werden im Rahmen der
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87
Abs. 2 iV, § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG? Über
diese und weitere spannenden Fragen zum
Thema Urlaub unterhalten sich unsere
Volljuristin und Fachreferentin Ariane
Bergstermann-Casagrande und
Rechtsanwältin Maja Lukac.
Themen in der heutigen Folge:
Arbeitgeber muss beantragten Urlaub genehmigen
Schweigen oder Nichtreaktion gilt nicht als Genehmigung
Betriebsrat und Arbeitgeber müssen sich über die zeitliche
Lage des Urlaubs einigen
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2:
https://www.waf-seminar.de/br164
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