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Beschreibung
vor 2 Jahren
Kürzlich sorgte ein Fall aus Amerika für Furore, als
bekannt wurde, dass ein Mann, der als
Netzwerktechniker tätig war, gleichzeitig drei
Vollzeitarbeitsverhältnisse bei drei
verschiedenen Arbeitgebern hatte, und so über 300T€ im Jahr
verdiente. Geholfen hat ihm
sicherlich, dass er im Home-Office tätig war, aber auch,
dass er praktisch sein komplettes
Privatleben aufgegeben hat. Ist das wünschens- oder
lebenswert? Sicher nicht. Aber wäre so etwas in
Deutschland aber überhaupt erlaubt? Dieser Frage wollen wir
heute in diesem Podcast einmal nachgehen.
Volljuristin und Fachreferentin Ariane
Bergstermann-Casagrande und Fachanwältin für
Arbeitsrecht Susanna Suttner tauschen sich über das Thema
Mehrfachbeschäftigungen
und die Fallstricke des Arbeitszeitrechts aus.
Themen in der heutigen Folge:
Mehrere Arbeitsverhältnisse zulässig: Erlaubt bei
verschiedenen oder demselben Arbeitgeber, solange das
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beachtet wird.
Arbeitszeitgesetz Beachtung: Gesamtarbeitszeit aus allen
Arbeitsverhältnissen darf 48 Stunden pro Woche nicht
überschreiten, mit 11 Stunden Ruhezeit.
Beteiligung des Betriebsrats: Überwachung der Einhaltung des
ArbZG und Mitbestimmung bei Arbeitszeitregelungen.
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128
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