Verdachtskündigung – was muss der Arbeitgeber mitteilen?

Verdachtskündigung – was muss der Arbeitgeber mitteilen?

vor 2 Jahren
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Beschreibung

vor 2 Jahren

Verdachtskündigung – also die Kündigung auf einen bloßen
Verdacht hin ist eine
spezielle Form der verhaltensbedingten Kündigung. Was
Betriebsräte dazu wissen
müssen und wie eine Anhörung auszusehen hat, erklären die
Fachanwälte für
Arbeitsrecht Ansgar Dittmar aus Frankfurt und Altug Tuncel
aus Kiel.


Themen in der heutigen Folge:


Informationspflicht gegenüber Betriebsrat: Bei
verhaltensbedingten Kündigungen muss der Betriebsrat konkret über
mutmaßliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers informiert werden

Unwirksamkeit bei mangelnder Information: Eine Kündigung ist
unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht ausreichend über die Gründe
und Umstände der verhaltensbedingten Kündigung informiert wird



Seminarempfehlung aus dem Podcast:


Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil
2: https://www.waf-seminar.de/br164
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