Arbeit im Wirtschaftsausschuss – was zählt alles zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten?

Arbeit im Wirtschaftsausschuss – was zählt alles zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten?

vor 2 Jahren
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Beschreibung

vor 2 Jahren

Für den Wirtschaftsausschuss ist es eine zentrale Frage: Welche
wirtschaftlichen Angelegenheiten sind mit dem Unternehmer zu
beraten? Diplom-Betriebswirt Frank Lehmhagen und Rechtsanwalt
Tobias Gerlach klären auf, was konkret unter dem Begriff
wirtschaftliche Angelegenheiten zu verstehen ist.


Themen in der heutigen Folge:


Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens

Die Produktions- und Absatzlage

Die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen

Der Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder
Betrieben



Seminarempfehlung aus dem Podcast:


Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 3:
https://www.waf-seminar.de/br257
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