Kündigungsschutzklage erheben - wirklich immer?

Kündigungsschutzklage erheben - wirklich immer?

vor 2 Jahren
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Beschreibung

vor 2 Jahren

Jedes Betriebsratsmitglied hat es verinnerlicht: Die
magische Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage
beträgt genau 21 Kalendertage. Doch der Startschuss – der Zugang
der Kündigung – ist in der Praxis oftmals streitig. Deshalb
stellt sich die Frage: Sollte man vorsorglich Klage erheben? Über
dieses brisante Thema, das selbst unter Anwälten für hitzige
Debatten sorgt, sprechen Niklas Pastille, LL.M. aus Berlin, und
Christoph Gussenstätter aus Bonn, beide versierte Kämpfer auf dem
Schlachtfeld des Kündigungsrechts. Ob aktuell „gefeuert" oder
nicht – das müssen Sie gehört haben!


Themen in der heutigen Folge:




Das Wichtigste: Die
Dreiwochenfrist
zur Erhebung der
Kündigungsschutz-
klage (§§ 4, 7 KSchG)




DESHALB ist der
Kündigungszugang häufig
streitig

 





Seminarempfehlung aus dem Podcast:


Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2:
https://www.waf-seminar.de/br164


Seminar Arbeitsrecht Teil 3:
https://www.waf-seminar.de/br258 
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