BEM: Die Rehaträger hinzuziehen?

BEM: Die Rehaträger hinzuziehen?

vor 2 Jahren
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Beschreibung

vor 2 Jahren

Muss der Arbeitgeber den
Arbeitnehmer darauf hinweisen,
dass in geeigneten Fällen auch die
Rehabilitationsträger ins betriebliche
Eingliederungsmanagement (BEM) hinzuziehen
sind? 


Die Rechtsanwälte Tobias Gerlach
aus München und Niklas Pastille,
LL.M. aus Berlin erläutern die Antwort auf diese
Frage anhand der aktuellen
Rechtsprechung (BAG,
Urteil vom 13.5.2015, Az. 2 AZR
565/14; BAG, Urteil vom 17.4.2019,
Az. 7 AZR
292/17; LAG
Berlin-Brandenburg,
Urteil vom 18.05.2017, Az. 5 Sa
1303/16).


Außerdem erklären Sie die Bedeutung
im Kündigungsschutzprozess.


Themen in der heutigen Folge:






BEM-Einladung: Das
muss – MINDESTENS
– drinstehen!


Fehlerhafte
BEM-Einladung, fehlerhaftes
BEM!
(Aber:
Welche Fehler
hätten Einfluss auf die
Möglichkeit haben können, Maßnahmen zur
Reduktion von
Arbeitsunfähigkeitszeiten zu
identifizieren?


Im Prozess: Wer muss ein
fehlendes oder fehlerhaftes BEM
rügen, und wann?


Fazit für Arbeitnehmer und
Betriebsrat
- BEM
ablehnen?
-
BEM-Fehler
rügen? Wenn
ja, wann?



Seminarempfehlung aus dem Podcast:


Seminar BEM Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br260

Seminar BEM Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br398




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