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Beschreibung
vor 2 Jahren
Bereits
„Frischlinge"
im
Betriebsratsamt
können es nicht mehr hören: Vor
Aufnahme der Amtstätigkeit haben sich
Betriebsratsmitglieder stets
bei ihrem unmittelbaren
Vorgesetzen abzumelden.
Anderenfalls,
so wird in der
Betriebsratsfortbildung
betont, drohen
Abmahnung und
Kündigung (BAG,
Urteil vom 5.07.1992 – 7
AZR 466/919).
So weit, so
richtig! Doch: Wie
lebensnah, bitte, ist der für
Arbeitgeber wie Betriebsräte
oftmals gleichermaßen
lästige Abmeldezirkus? Und: Gibt es
ein Schlupfloch für
AbmeldeMuffel? Die
Rechtsanwälte und Mediatoren Niklas
Pastille. LL.M. aus Berlin und Christoph
Gussenstätter aus Bonn glauben es
gefunden zu haben. Aber höre selbst!
Themen in der heutigen Folge:
Alter Hut, aber wichtig: Darum müssen sich
BR-Mitglieder „abmelden"
Weniger bekannt: Wichtige Ausnahmen von der
Abmeldepflicht
Oftmals missverstanden: Die „Ich bin
unersetzlich, Chef!"- Ausnahme (BAG,
Urt. v. 29.06.2011 – 7 ABR 135/09)
Dazu raten Anwälte
Zum Mitschreiben: So befreit der
Arbeitgeber Sie von Ihren Ab- und
Rückmeldepflichten
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1:
https://www.waf-seminar.de/br163
Webinar Betriebsverfassungsrecht Teil 1:
https://www.waf-seminar.de/on163
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