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Beschreibung
vor 2 Jahren
Kein Arbeitnehmer muss während seiner Arbeitsunfähigkeit an
einem Personalgespräch teilnehmen; das wissen die meisten
Betriebsratsmitglieder. Doch darf der Arbeitgeber
die genesenen Arbeitnehmer zu einem Krankenrückkehrgespräch
bitten, wenn der Betriebsrat „nein" sagt? Der Rechtsanwälte
Fabian Baumgartner und Niklas Pastille, LL.M. haben
hierzu eine eindeutige Auffassung. Unbedingt
reinhören!
Themen in der heutigen Folge:
Das Krankenrückkehrgespräch
ist kein betriebliches
Eingliederungsmanagement (§ 167
Abs. 2 SGB IX)
Häufig übersehen: Formalisierte
Krankenrückkehrgespräche unterliegen
der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1
Nr. 7 BetrVG, LAG München, Beschl.
13.02.2014, 3 TaBV 84/13)
Was jetzt zu tun ist: Anwaltstipps
für Betriebsräte
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar BEM Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br260
Seminar SBV Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br221
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