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Beschreibung
vor 2 Jahren
In etlichen Unternehmen können
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat die
Wirtschaftsbedingungen, unter denen das
Unternehmen geleitet wird, unmittelbar mitgestalten. Im Bereich
der sog. Unternehmensmitbestimmung
gelten indes vollkommen andere Regeln als im
Betriebsverfassungsrecht. Als Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrecht sollten Sie diese von
Anfang an kennen. Anderenfalls droht eine persönliche
Haftung, warnen die Rechtsanwälte Tobias
Gerlach aus München und Niklas
Pastille, LL.M. aus Berlin.
Themen in der heutigen Folge:
Richtig oder falsch?
7 spannende Thesen über den Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Aufsichtsrat Teil 1
https://www.waf-seminar.de/br134
Seminar Aufsichtsrat Teil 2
https://www.waf-seminar.de/br234
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