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Beschreibung
vor 1 Jahr
Wenn Arbeitnehmende wegen z.B. einer Überflutung nicht zur Arbeit
können - bekommen sie dann trotzdem Lohn? Und wie ist das mit
Ehrenämtlern bei Freiwilliger Feuerwehr, THW etc.? Muss ich auch
bei einer Überflutung des Betriebs helfen? Und ggf. Überstunden
leisten? Welche Rechte hat hierbei der Betriebsrat?
Themen in der heutigen Folge:
Lohnanspruch gem. § 616 BGB ("in der Person liegenden
Grund"), Möglichkeit des vertraglichen Ausschlusses
Anordnung von Überstunden und Anweisung vertraglich nicht
geschuldeter Arbeit in Notfällen
Arbeitsbefreiung und Lohnfortzahlung für Ehrenämtler
(Feuerwehr, THW)
Homeoffice und Homeofficepflicht in Notfällen
Mitbestimmung des BR bei Überstundenanordnung in Notfällen
Seminar
Seminar Arbeitsrecht Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br128
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2
https://www.waf-seminar.de/br164
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