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Beschreibung
vor 1 Jahr
Vielleicht kennst du folgendes Problem: Du bist im Betriebsrat,
der Arbeitgeber wendet sich an dein Gremium und will eine
Anhörung zu einer Kündigung durchführen. Du hast Bedenken, ob die
Kündigung rechtmäßig ist, denn du siehst einige
Widerspruchsgründe, aber der Arbeitgeber nicht, der will den
Arbeitnehmer loswerden. Kannst du der Kündigung widersprechen
oder zumindest Bedenken äußern und wo ist der Unterschied?
Volljuristin und Fachreferentin Ariane Bergstermann-Casagrande
und Fachanwalt für Arbeitsrecht Aytug Tuncel klären heute auf!
Themen der heutigen Folge:
Wo ist der Unterschied zwischen Bedenken und Widerspruch?
Wann kann ich widersprechen?
Welche (positiven) Folgen kann das Weitersprechen mit sich
ziehen?
Was passiert, wenn ich auf den Widerspruch verzichte?
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2:
https://www.waf-seminar.de/br164
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