3 Arbeitgeberentscheidung die den Betriebsrat nichts angehen

3 Arbeitgeberentscheidung die den Betriebsrat nichts angehen

vor 1 Jahr
35 Minuten
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Beschreibung

vor 1 Jahr

So viel ist klar: Ohne Zustimmung des Betriebsrats (§ 99
Abs. 1 BetrVG) gibt es keine Versetzung (§ 95 Abs. 3
BetrVG). Doch längst nicht jede vom
Arbeitgeber angeordnete Änderung etwa von Ort oder
Tätigkeitsbild ist auch im Rechtssinne
bereits eine Versetzung.
Entsprechend groß sind
die Unsicherheiten in
der betrieblichen Praxis, auf Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerseite. Die Rechtsanwälte Tobias Gerlach
aus München und Niklas Pastille, LL.M. aus Berlin aber
wissen Rat. Unbedingt reinhören! 


Themen der Episode:



Örtliche Veränderung, allerdings „bagatellhaft": Der BR
ist draußen


Neue Aufgaben, ohne
umfassende bzw.
dauerhafte Veränderung
des
Tätigkeitsbildes: Keine Zustimmungspflicht


Umsetzung, keine Versetzung: Das Drama um die
„Monatsfrist"


„Schleichende" Versetzung: Was tun?


5. Fazit für BR und SBV



Seminarempfehlung aus dem Podcast:


Seminar Arbeitsrecht Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br128

Webinar Betriebsverfassungsrecht Teil 2
https://www.waf-seminar.de/br164

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