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Beschreibung
vor 1 Jahr
So viel ist klar: Ohne Zustimmung des Betriebsrats (§ 99
Abs. 1 BetrVG) gibt es keine Versetzung (§ 95 Abs. 3
BetrVG). Doch längst nicht jede vom
Arbeitgeber angeordnete Änderung etwa von Ort oder
Tätigkeitsbild ist auch im Rechtssinne
bereits eine Versetzung.
Entsprechend groß sind
die Unsicherheiten in
der betrieblichen Praxis, auf Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerseite. Die Rechtsanwälte Tobias Gerlach
aus München und Niklas Pastille, LL.M. aus Berlin aber
wissen Rat. Unbedingt reinhören!
Themen der Episode:
Örtliche Veränderung, allerdings „bagatellhaft": Der BR
ist draußen
Neue Aufgaben, ohne
umfassende bzw.
dauerhafte Veränderung
des
Tätigkeitsbildes: Keine Zustimmungspflicht
Umsetzung, keine Versetzung: Das Drama um die
„Monatsfrist"
„Schleichende" Versetzung: Was tun?
5. Fazit für BR und SBV
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br128
Webinar Betriebsverfassungsrecht Teil 2
https://www.waf-seminar.de/br164
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