3 haarsträubende Irrtümer der SBV im BEM

3 haarsträubende Irrtümer der SBV im BEM

vor 1 Jahr
35 Minuten
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Beschreibung

vor 1 Jahr

In der heutigen Podcast-Folge geht es um einen Streit über
Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach einem
Aufhebungsvertrag. Die Klägerin behauptet, der
Vertrag sei unter widerrechtlicher Drohung abgeschlossen
worden. Die Rechtsanwälte Tobias Gerlach und Ansgar
Dittmar betrachten den Fall, den das
Bundesarbeitsgericht entschieden hat und erläutern, was
Betriebsräte in diesem Fall tun sollten.


Themen der Episode:




Irrtum Nummer 1: Ich kann das BEM einklagen, wenn der
Arbeitgeber seiner Pflicht zu einem BEM einzuladen nicht
nachkommt.




Irrtum Nummer 2: Jeder, der will, kann bei dem BEM-Gespräch
dabei sitzen.



Irrtum Nummer 3: Es ist optional, ob das
Inklusion/Integrationsamt hinzugezogen wird



Seminarempfehlung aus dem Podcast:



Betriebliches Eingliederungsmanagement für die
SBV: https://www.waf-seminar.de/br403

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