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Beschreibung
vor 1 Jahr
Betriebsräte wissen: Es gibt keine „absoluten" Kündigungsgründe.
Jeder Fall sexueller Belästigung ist individuell zu bewerten. Die
Rechtsprechung geht Vorwürfen jetzt sorgfältiger nach. Faktoren
wie lange Betriebszugehörigkeit oder „Augenblickversagen" zählen
weniger. Doch: Wo und wann sollten Betroffene sich beschweren?
Die Anwälte und Mediatoren Frank Herring-Jansen und Niklas
Pastille, LL.M., beide Straf- und Arbeitsrechtler, geben
wertvolle Hinweise.
Themen der Episode:
Kündigungsgrund: Sexuelle Belästigung
(Keine) Entlastung: Lange Betriebszugehörigkeit,
„Situationsverkennung", Einräumen trotz des Fehlens von Zeugen,
tätige Reue, problematisches Opferverhalten
Jüngste Rechtsprechung
Fazit für den Betriebsrat
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil 3
https://www.waf-seminar.de/br258
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2
https://www.waf-seminar.de/br164
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