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Beschreibung
vor 1 Jahr
Dürfen Mitarbeitende darauf vertrauen, dass ihre Äußerungen
in einer Chatgruppe mit
Kolleginnen und Kollegen vertraulich sind, und vom
Arbeitgeber nicht für eine Kündigung
herangezogen werden dürfen? Diese spannende Frage hat das
Bundesarbeitsgericht entschieden. In dieser Folge diskutieren
Rechtsanwältin Susanna Suttner und Rechtsanwalt Fabian
Baumgartner, was das Urteil für Beschäftigte, Betriebsräte – und
die Praxis bedeutet.
Themen der Episode:
Wann dürfen Chat-Inhalte als Kündigungsgrund verwendet
werden?
Was ist eine „Vertraulichkeitserwartung" – und wann gilt sie
nicht?
Welche Rolle spielt die Größe und Zusammensetzung der
Chatgruppe?
Wie kann der Betriebsrat reagieren – und wann muss er
widersprechen?
Was bedeuten §§ 75 und 104 BetrVG für den Schutz vor
Betriebsstörern?
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2
https://www.waf-seminar.de/br164
Seminar Arbeitsrecht Teil 3
https://www.waf-seminar.de/br258
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